Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
- Universitärer mindestens teilweise fachähnlicher Bachelor-Abschluss in Informatik;
- Bachelorabschluss in Informatik einer anerkannten ausländischen Fachhochschule. Bachelorabschlüsse in Wirtschaftsinformatik werden im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geprüft.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschluss wurde von einer Hochschule verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Hochschule erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimhochschule.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen
Der Grad der Fachähnlichkeit und der Hochschultyp bestimmt, ob die Zulassung an Bedingungen geknüpft ist. Wir unterscheiden zwischen fachähnlichem und teilweise fachähnlichem Abschluss.
Fachähnlicher Abschluss:
80 ECTS Credits in den drei Kernbereichen:
Grundlagen der Mathematik (mind. 16 ECTS)
Grundlagen der Informatik (mind. 24 ECTS)
Fachspezifische Kenntnisse der Informatik (mind. 9 ECTS)
Teilweise fachähnlicher Abschluss:
80 ECTS Credits in den drei Kernbereichen:
Grundlagen der Mathematik (ohne Mindestgrenze)
Grundlagen der Informatik (ohne Mindestgrenze)
Fachspezifische Kenntnisse der Informatik (ohne Mindestgrenze)
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.