Wenn Sie über einen universitären (nicht Fachhochschul-) Bachelor- oder Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- Kultur- oder Geisteswissenschaften mit einem Mindestnotenschnitt (ungerundet) von 5.00 (Deutschland/Österreich 2.00, Niederlande 7.50) verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben. Sollten Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, muss das eingereichte aktuelle Transkript den erforderlichen Mindestnotenschnitt erfüllen. Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, indem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen