Die HSG Einkaufsvision setzt sich aus den drei Grundbausteinen «stringente Stärkung der Compliance-Konformität», «Erreichung der Globalbudgetziele im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung mit dem Kanton» und «Steigerung der Attraktivität für forschende Mitarbeitende und Studierende» zusammen.
Die Einkaufsrichtlinie als Teil der HSG Einkaufsvision
Die Einkaufsrichtlinie ist an alle Mitarbeitende und Angestellte der Universität St.Gallen adressiert, die aktuell oder in Zukunft in Beschaffungsprozessen an der Universität eingebunden sind, sei es in der Verwaltung (zentrale Einheiten) oder in Instituten, Forschungsstellen sowie der Weiterbildung (dezentrale Einheiten).
Einkaufsrichtlinie
Die vorliegende Einkaufsrichtlinie soll das grundsätzliche Verständnis der Universität St.Gallen über den eigenen Beschaffungsbereich mit ihren wesentlichen Vorgaben und Elementen darlegen. Sie dient als Orientierungspunkt für konkrete Auslegeordnungen sowohl für strategische und organisatorische als auch operative Aufgabenstellungen. Ferner gibt die Richtlinie einen Rahmen vor, innerhalb dessen alle Beschaffungsprozesse abzulaufen haben. Stets unterliegen alle zentral als auch dezentral durchgeführten Beschaffungsprozesse den Bestimmungen der HSG-Einkaufsrichtlinie sowie den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens des Kantons St. Gallens (siehe Downloads, Gesetzessammlung).
Ansprechpartner für den Einkauf
Als zentrale Anlaufstelle für alle Einkaufsfragen wurde die Stelle eines Einkaufsbeauftragten an der Universität St.Gallen geschaffen. Der Einkaufsbeauftragte plant und steuert die Arbeitsabläufe in der Beschaffung der HSG als Ganzes und stellt somit den reibungslosen Hochschulbetrieb in den Aufgabenbereichen der Bedarfsplanung und Materialversorgung sicher.
Bis in einem weiteren Schritt die Stelle des HSG Einkaufsbeauftragten besetzt ist, steht Martin Hänsel als Ansprechperson für alle einkaufsrelevanten Fragen zur Verfügung.